Bei den Veranstaltungen der Loki Schmidt Stiftung stehen die Kinder und Jugendlichen und die Erfahrungen, die sie in der Gruppe und in der Natur machen können, im Mittelpunkt. Den Kindern und Jugendlichen sollen Freiräume zur persönlichen Entwicklung gewährleistet werden, ohne die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu vernachlässigen.
Bei unserer Arbeit ist es uns wichtig, dass wir qualifizierte Mitarbeiter*innen einsetzen und zielgruppenorientiert arbeiten. Die Phänomene und das Naturerleben begeistern und bilden den Ausgangspunkt für Lernprozesse. Indem Naturzusammenhänge erlebbar und verständlich werden, entstehen ein achtsamer Umgang mit dem Lebendigen, eine Beziehung zur Natur und Freude am Draußen sein, so wie Loki Schmidt es uns vorgelebt hat.
Gewaltfreie Kommunikation und Respekt gegenüber jedem Einzelnen sind Werte, auf die wir uns verständigt haben. Dies gewährleistet eine Arbeit nah am Menschen.
Dies ist in unserem Leitbild und in unserem Pädagogischen Konzept festgeschrieben.
Alle festangestellten und freien Mitarbeiter*innen der Loki Schmidt Stiftung werden für das Thema Kindeswohlgefährdung / sexualisierte Gewalt sensibilisiert und für die Prävention von sexualisierter Gewalt ausgebildet.
Durch ihre Unterschrift unter der „Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Loki Schmidt Stiftung“ versichern sie, dass sie nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt sind oder ein solches Verfahren gegen sie anhängig ist. Einen Nachweis in Form eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses haben sie bei der Stiftung eingereicht. Des Weiteren versichern sie, dass sie sich an unseren Verhaltenskodex halten.
Mitarbeiter*innen der Loki Schmidt Stiftung kennen den Notfallplan und wissen dementsprechend, wie sie sich im Fall einer Grenzüberschreitung verhalten.
Bei den Veranstaltungen der Loki Schmidt Stiftung übernehme ich als Mitarbeiter*in Verantwortung für die mir anvertrauten Kinder und Jugendliche. Diese nehme ich an und werde mich entsprechend verhalten, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, auch in Bezug auf sexuelle Gewalt, zu gewährleisten.
Deshalb versichere ich,
dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch rechtskräftig verurteilt bin und dass derzeit weder ein
gerichtliches noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen
mich wegen einer solchen Straftat läuft bzw. anhängig ist.
Des Weiteren werde ich mich an den im folgenden beschriebenen Verhaltenskodex halten.
Generell:
Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher anvertraut: Dem Kind oder Jugendlichen Glauben schenken und sie/ihn ernst nehmen. Aber auch die Grenzen des/der Betroffenen akzeptieren und z.B. nicht zu weiteren Aussagen zwingen. Weiteres Vorgehen mit der Geschäftsstelle / Hausleitung absprechen.
Wenn es einen Verdacht auf sexuelle Übergriffe oder Grenzüberschreitungen innerhalb der Gruppe gibt: keine direkte Konfrontation des Verdächtigen, sondern die Möglichkeit für weitere Übergriffe unterbinden (z.B. durch Trennung). Rat bei anderen Mitarbeiter*innen und der Geschäftsstelle / Hausleitung suchen.
Wenn es zu einem aktuell bedrohlichen Vorfall kommt: dazwischen gehen und Beteiligte trennen. Vorfall wenn möglich mit Beteiligten aufbereiten. Geschäftsstelle / Hausleitung immer mit einbeziehen. Gegebenenfalls zum Thema in der gesamten Gruppe machen.