Auch über den Tod hinaus können Sie Gutes für den Naturschutz tun, indem Sie die Stiftung bei der Regelung Ihres Nachlasses bedenken.
Wie kann ich über mein eigenes Leben hinaus wirken? Wie kann ich mit meinen Mitteln für die Zukunft der Natur Gutes bewirken? Wie kann ich, was mir wichtig ist, in meinem Nachlass bedenken?
Diese Gedanken stellen sich ein, wenn unser Leben sich verändert - bei Hochzeiten, Geburten, bei neuem Familienstand oder auch bei Krankheiten und im Alter. Zu wissen, dass man nach seinen Vorstellungen für die Zukunft gesorgt hat, gibt ein gutes Gefühl. Man weiß, dass das eigene Wirken auch über den Tod hinaus geregelt ist. Vorsorge treffen für die Menschen und die Themen, die einem persönlich wichtig sind, schafft eigene Klarheit, Sicherheit und Zufriedenheit. Der Natur eine Zukunft zu geben, ist hier für viele Menschen ein wichtiges Ziel. Gerade von Menschen, die die Naturschutzarbeit der Loki Schmidt Stiftung immer wieder durch Spenden unterstützt haben, bedenken die Stiftung nicht selten auch dann, wenn es darum geht, ihren Nachlass zu regeln.
Durch ein Testament kann man bestimmen, wer – das kann auch eine Stiftung sein – Erbe des Nachlasses wird. Es kann aber auch einem Dritten oder einer Institution wie einer Stiftung oder einem Verein – ohne ihn als Erbe einzusetzen – ein Vermögensvorteil (eine Sache, ein Grundstück, ein Bankguthaben, Aktien usw.) zugewendet werden: Ein sogenanntes Vermächtnis.
Sollten Sie erwägen, uns in Ihrem Nachlass zu bedenken, wenden Sie sich gern in einem vertraulichen Gespräch an unseren Geschäftsführer Axel Jahn, telefonisch unter: 040/ 28 40 998 - 20.
Lesen Sie gern unser Gespräch mit Michael Kühl "Gutes bewirken über das Leben hinaus"