Stiften für den Naturschutz

Zustiftungen vergrößern das Vermögen der Stiftung und sichern damit langfristig die Naturschutz- und Umweltbildungsarbeit.

Zustiftungen

Die Basis einer Stiftung ist ihr Vermögen. Es darf nicht ausgegeben werden und wird meist langfristig angelegt. Die Zinsen und Erträge bilden die Grundlage der Stiftungsarbeit. Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen der Stiftung erhöhen und damit auch die Summe vergrößern, die für die Naturschutzarbeit zur Verfügung steht. Wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir Ihren Namen als Zustifter*in.

Ab einer gewissen Summe besteht auch die Möglichkeit, einen besonderen Stiftungsfonds einzurichten. Ein Stiftungsfonds ist rechtlich gesehen eine zweckgebundene Zustiftung. Er erhöht das Vermögen der Stiftung dauerhaft. Sie können bestimmen, welchem genaueren Förderzweck die Erträge des Fonds zugutekommen und welchen Namen Ihr Fonds trägt. Um bleibend Gutes zu bewirken und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.

Wenn eine Zustiftung für Sie infrage kommt, wenden Sie sich gern in einem vertraulichen Gespräch an unseren Geschäftsführer Axel Jahn, telefonisch unter: 040/ 28 40 998 - 20.


Steuerliche Vorteile bei Zustiftungen

Für Sie ergeben sich als Zustifter*in steuerliche Vorteile, denn das langfristige gesellschaftliche Engagement wird vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Innerhalb von zehn Jahren können bis zu zwei Millionen Euro steuerlich geltend gemacht werden. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.